In den vergangenen 10 Jahren hat sich ein spürbarer gesellschaftlicher und sozialpolitischer Wandel vollzogen und sich dadurch unsere Arbeit sowohl strategisch als auch inhaltlich weiterentwickelt. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention sind bedeutende Grundsteine gelegt worden, die eine verpflichtende Wirkung von mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung bedeuten bzw. Einrichtungen wie die Rhein-Mosel-Werkstatt dazu verpflichten, dies umzusetzen. Auf der Grundlage von Artikel 24 und 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), der im Grundgesetz verankerten Grundrechte und des Leitbildes Rhein-Mosel-Werkstatt, ist es unerlässlich, dass Menschen mit unterschiedlichen Teilhabebedarf ihr Recht auf Bildung, Berufsausbildung und lebenslanges Lernen selbstbestimmt wahrnehmen.
Die Errungenschaften rund um Inklusion und Normalisierung in der Politik für Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch die Ratifizierung der UN-Konvention in der Bundesrepublik, aber gerade auch die Entwicklungen in Rheinland Pfalz (u.a. Bericht Landesrechnungshof) haben zu einer starken Auseinandersetzung über die klassische Werkstatt und der Notwendigkeit zur Weiterentwicklung unserer konzeptionellen Ausrichtung geführt. Dies soll auf den nachfolgenden Seiten darlegen.
Unser Ziel ist es daher, allen Menschen, unabhängig von Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung, den Zugang zu einem dauerhaften Arbeitsplatz und einer erfüllten beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Dabei passen wir die Bedingungen der Arbeitsumgebung an die Bedürfnisse und individuellen Möglichkeiten des Menschen an, damit Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist so arbeitsnah wie möglich gestaltet und bildet in zweierlei Hinsicht die Kernaufgabe unsers Unternehmens. Zum einen unterstützen wir die persönliche Weiterentwicklung des Mitarbeiters dahingehend, dass er sich als wichtigen Teil der Gesellschaft mit seiner Arbeitsleistung erleben kann. Zum anderen beziehen wir die Gesellschaft mit ein, indem wir die Zusammenarbeit mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes/Behörden/Organisationen forcieren.
Ein weiteres Ziel ist es, die neue Rolle der Werkstatt unter den zuvor genannten Voraussetzungen zu definieren. Wir sind uns der aus den formulierten menschenrechtlichen Anforderungen der UN-BRK, einem sich wandelnden Bewusstsein im Umgang mit Menschen mit Behinderungen – von der Fürsorge hin zu Gleichberechtigung und vollumfänglichen Teilhabemöglichkeiten im Kontext Arbeit- bewusst. Uneingeschränkte Mitwirkung, komplette Barrierefreiheit, neue Arbeitsbereiche, AZAV-Zertifizierungen, Aufbau Integrationsmanagement, Umbauten der Betriebsstätten und die Entwicklung des Integrationsunternehmen zum Inklusionsbetrieb als starker Partner für die Rhein-Mosel-Werkstatt sind einige Indizien dafür, dass wir in den letzten Jahren entsprechend Voraussetzungen geschafft haben, unsere Rolle als Dienstleister zur Teilhabe am Arbeitsleben optimal zu definieren. Getreu dem Motto „Stillstand ist Rückschritt“ gilt und galt, die kontinuierliche Weiterentwicklung und Durchlässigkeit unseres Systems sicher zu stellen und unsere Dienstleistungsqualität zu unserem Leitmotiv für „personenzentrierte Lösungen für unterschiedliche Menschen“ in unserer täglichen Arbeit zu gestalten. Gerade auch aufgrund der formulierten Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Anerkennung sind wir, auch über die klassische Teilhabe am Arbeitsleben hinaus ständig bestrebt, diese mit dem gesamten Personal der Rhein-Mosel-Werkstatt umzusetzen.
Die Rhein-Mosel Werkstatt ist ein fester Bestandteil im Bereich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Sozialräumen Koblenz/Mayen-Koblenz und im Rhein-Hunsrück-Kreis.
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