Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss laut Werkstättenverordnung §10 WVO "zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der Beschäftigten über begleitende Dienste verfügen, die den Bedürfnissen der Behinderten gerecht werden. Die erforderliche psychologische Betreuung ist sicherzustellen. Außerdem sind in der WfbM auch pflegerische, therapeutische und sonstige Fachkräfte einzusetzen". Diese Forderungen entsprechen ganz der Auffassung unseres engagierten Personals, den Menschen mit Behinderung nicht nur geeignete Berufsbildungs- und Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, sondern sie nach Art und Schwere der Behinderung ganzheitlich zu betreuen und zu fördern. Demzufolge verfügen wir über ein interdisziplinäres Team im Bereich der Fachdienste. Es begleitet die Mitarbeiter und Teilnehmer individuell nach ihren Bedürfnissen und ist Anlaufstelle für ihre Anliegen und Probleme.
In unseren Werkstätten steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Fachdienst für ihre Betreuung im pädagogischen, sozialen und medizinischen Bereich zur Verfügung.
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